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Aktueller Stand zum Insolvenzrecht
Laut der Berichterstattung von Table.Briefing hat die irische Ratspräsidentschaft einen Kompromissvorschlag zum Verordnungsentwurf für die EU Inc., früher bekannt als 28. Regime, entworfen, bei dem das vorgesehene Sonderinsolvenzrecht für innovative Start-Ups gestrichen wurde. Der Progress-Tracker zur EU Inc. gibt die Dokumentennummer mit ST 11829/26 aus, das Dokument selbst ist jedoch nicht frei abrufbar. Es ist weiter geplant, das Gesetzgebungsverfahren bis Ende des Jahres abzuschließen.
Die Meldung von Table.Briefing finden Sie hier.
Auf nationaler Ebene hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 10. Juli 2026 über den Verordnungsentwurf beraten und eine Stellungnahme mit 70 Punkten verabschiedet. Ziff. 45 der Stellungnahme befasst sich mit den insolvenzrechtlichen Vorschlägen und lautet wie folgt: „Die Vorschriften zum Sonderinsolvenzverfahren für innovative Start-ups in der Rechtsform der EU-Inc. (Artikel 88 bis 102 des Verordnungsvorschlags) sind zu streichen. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Reaktualisierungen von bereits in den Verhandlungen zur insolvenzrechtlichen Harmonisierungsrichtlinie – teils explizit – abgelehnten Konzepten.“
Die Stellungnahme des Bundesrats wurde der EU-Kommission direkt übermittelt, der Bundesrat fordert die Bundesregierung aber auf, die weiteren Verhandlungen eng zu begleiten und Diskussionen auf Fachebene zu ermöglichen. Selbst wenn das Insolvenzrecht im aktuellen Entwurf keinen Platz mehr findet, sind die Hinweise des Bundesrats auf den praktischen Abstimmungsbedarf erheblich.
Den Vorgang des Bundesrats finden Sie hier.
Auf europäischer Ebene hatte Berichterstatter des EU-Parlaments, René Repasi (SPD), Ende Juni seinen Berichtsentwurf zum Vorschlag der EU-Kommission zur Einführung eines einheitlichen europäischen Rechtsrahmens für innovative Unternehmen vorgestellt. Der Bericht enthält 245 Änderungs- und Ergänzungsvorschläge, einschließlich neu hinzugefügter Vorschriften zu einem Streitbeilegungsverfahren und einer digitalen Plattform.
Während nach dem Kommissionsvorschlag das Recht des Mitgliedstaats gelten soll, in dem die EU Inc. registriert ist (Herkunftslandprinzip), befürchtet der Berichterstatter, dass dies Anreize für Unternehmen schafft, für ihren Sitz gezielt Mitgliedstaaten mit den günstigsten rechtlichen Rahmenbedingungen zu wählen (sog. forum shopping). Er schlägt vor, das Herkunftslandprinzip auf gesellschaftsrechtliche Fragen zu beschränken, um sicherzustellen, dass insbesondere arbeitsrechtliche Schutzvorschriften nicht umgangen werden.
Beim 14. Europäischen Insolvenzrechtstag am 25./26. Juni in Brüssel hatte Keynote Speaker Dr. Andreas Stein betont, die EU Inc. richte sich an besonders innovative Start-Ups. In diesem Sinne will Repasi im Bericht Anwendungsbereich der neuen Unternehmensform für bestimmte Sektoren, wie etwa das Baugewerbe, einschränken. Auch sollte das in der Verordnung vorgesehene und nun mutmaßlich nicht weiter verfolgte vereinfachte Insolvenzverfahren, das in Ausnahmefällen auch ein verwalterloses Verfahren vorsah, auf Start-Ups beschränkt werden.
Das Europäische Parlament wird sich nach der Sommerpause mit dem Entwurf beschäftigen.
Den Berichtsentwurf von Prof. Repasi finden Sie hier.
Das Arbeitsprogramm der irischen Ratspräsidentschaft können Sie hier nachlesen.
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