Berufsrecht für Insolvenzverwalter

Referentenentwurf vorgelegt

Das BMJV hat am 24. Juli 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die Tätigkeit insolvenzrechtlicher Amtsträger vorgelegt. Kernstück des Entwurfs soll das als Artikel 1 eingeführte Insolvenzamtsträgergesetz („InsAG-RefE“) sein mit Regelungen

  • zur Zulassung als Insolvenzamtsträger, den Voraussetzungen und dem Zulassungsverfahren (§§ 1 ff InsAG-RefE),
  • zur Einrichtung eines bundeseinheitlichen Berufsträgerregisters, das als Informationsgrundlage für die Auswahl- und Bestellentscheidungen der Insolvenz- und Restrukturierungsgerichte dient (§§ 25 ff. InsAG-RefE),
  • zu Berufspflichten, Aufsicht und Sanktionen (§§ 36 ff. InsAG-RefE),
  • zur Einrichtung einer Kammer (§§ 58 InsAG-RefE),
  • zu einer eigenständigen Berufsgerichtsbarkeit (§§ 93 ff. InsAGRefE) und
  • zu Personen, die im europäischen Ausland zur Übernahme von insolvenzrechtlichen Ämtern zugelassen sind oder über einschlägige Qualifikationsnachweise verfügen (§§ 153 ff. InsAG-RefE).

Den Gesetzentwurf und ein FAQ-Merkblatt finden Sie hier.


Der DAV hat sich durch die AGIS in den vergangenen Jahren bereits intensiv im Rahmen von Verbändeabstimmungen in die Diskussion über die Notwendigkeit eines Verwalterberufsrechts eingebracht und wird zum Referentenentwurf Stellung nehmen.

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