Zugang zur Schuldnerberatung

Stellungnahme zum Gesetzentwurf

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat am 23. Juni 2025 einen Referentenentwurf für ein Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher veröffentlicht. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Vorgaben der EU-Verbraucherkreditrichtlinie zur Schuldnerberatungsdiensten umgesetzt werden.

Der Referentenentwurf sieht vor, dass die Schuldnerberatung grundsätzlich kostenlos, allenfalls gegen ein geringes Entgelt erfolgen soll. Die konkrete Umsetzung soll den Ländern überlassen werden.

Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme vom 16. Juli 2025 das Ziel des Gesetzgebers, die soziale und gemeinnützige Schuldnerberatung gesetzlich zu stärken und betont deren Bedeutung für die Existenzsicherung, Entschuldung und Prävention künftiger Überschuldung.

Kritisch merkt der DAV jedoch an, dass § 1 des Entwurfs offenlässt, ob ein individueller Anspruch auf Schuldnerberatung besteht. Hinsichtlich der Entgeltgrenze des § 3 des Entwurfs regt der DAV an, einen festen Eigenanteil festzulegen, da eine an Betriebskosten orientierte Regelung aufwendig und wenig transparent wäre.

Den Referentenentwurf finden Sie hier.

Die Stellungnahme des DAV können Sie hier abrufen.

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