Entwurf der Harmonisierungsrichtlinie

Position von Rat und EU-Parlament
 
Nachdem sich am 12. Juni 2025 der Rat zur Richtlinie zur Harmonisierung des Insolvenzrechts positioniert hat, einigte sich am 24. Juni 2025 auch der Rechtsausschuss des EU-Parlaments (JURI) mit klarer Mehrheit auf eine Position. Die Richtlinie soll grenzüberschreitende Investitionen durch mehr Rechtssicherheit und eine stärkere Harmonisierung der nationalen insolvenzrechtlichen Bestimmungen erleichtern. Sie ist Teil der Kapitalmarktunion.

Nach dem Rechtsausschuss des EU-Parlaments sollen die von der Kommission vorgeschlagenen Regelungen zu den Anfechtungsklagen sowie zur Einführung der Pre-Pack-Verfahren (Vorbereitung eines Unternehmensverkaufs vor der Insolvenzeröffnung) mit Änderungen bestehen bleiben. Im Bereich der Geschäftsführerpflichten sehen die Abgeordneten Einschränkungen für persönliche haftende Geschäftsführer vor.
 
Auch der Rat hatte die Einführung von Pre-Pack-Verfahren befürwortet, wobei auch laufende Verträge auf einen Käufer übertragen werden können; der Rat will allerdings Sicherheitslinien ziehen, um die Vertragsfreiheit zu gewährleisten. Außerdem sollen Gläubigerausschüsse in allen Mitgliedstaaten eingeführt werden.

Die vom DAV kritisierte Einführung von speziellen Verfahren für Kleinstunternehmen soll auch nach der Parlamentsposition nicht kommen. Jedoch sollen die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass insolvente Kleinstunternehmen Zugang zum Insolvenzverfahren haben, wenn keine ausreichende Mittel vorhanden sind. Sobald das Plenum die Position gebilligt hat, können die Trilogverhandlungen mit dem Rat beginnen, der sich ebenfalls ablehnend zu den Verfahren über Kleinstunternehmen geäußert hatte.
 
Der DAV hat sich in seinen Stellungnahmen Nr. 13/23 und 6/24 zur Richtlinienentwurf geäußert.

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