BMF-Schreiben zur Zwangsverwaltung

Einkommensteuerliche Pflichten von Zwangsverwaltern

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 17. Juli 2025 (IV D 1 - S 0550/00340/007/037) die einkommensteuerlichen Pflichten des Zwangsverwalters aktualisiert und angepasst.

Das BMF-Schreiben regelt, für welche Zeiträume der Zwangsverwalter welche Erklärungen abgeben und welche Steuern bezahlen muss, insbesondere bei parallel laufenden Insolvenzverfahren. Außerdem erfolgten notwendige Anpassungen an das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) und an Änderungen der AO.

Das Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben zu den Einkommensteuerlichen Pflichten des Zwangsverwalters vom 3. Mai 2017 - IV A 3 - S 0550/15/10028 - (BStBl I S. 718).

Wir verwenden Cookies, um die einwandfreie Funktion unserer Website zu gewährleisten und unseren Datenverkehr zu analysieren.

Alternativ können Sie dies auch verweigern.