Neues aus der AGIS

Mitgliedschaft und Beiträge

Am 20. März 2026 fand die Mitgliederversammlung der AGIS im Rahmen des 23. DIT statt.

Erweiterte Möglichkeit der Mitgliedschaft

Künftig ist die (Gast-)Mitgliedschaft in der AGIS auch Angehörigen anderer Berufsgruppen möglich, die in Insolvenz und Sanierung gerichtlich bestellt werden. Damit tragen wir der wachsenden Bedeutung eines interdisziplinären Austauschs Rechnung und schaffen die Möglichkeit, engagierte Insolvenz- und Sachwalter sowie Restrukturierungsbeauftragte stärker einzubinden. Diese Öffnung soll neue Impulse fördern, den fachlichen Dialog bereichern und zugleich die Vernetzung über die klassischen Berufsgrenzen hinaus fördern. Gastmitglieder haben kein Stimm- und kein aktives und passives Wahlrecht.

Anpassung des Arbeitsgemeinschaftsbeitrags

Nach vielen Jahren stabiler Beiträge hat die Mitgliederversammlung beschlossen, den Arbeitsgemeinschaftsbeitrag von 130,00 auf 150,00 EUR jährlich moderat anzuheben. Gestiegene Kosten – etwa für Organisation, Infrastruktur und Veranstaltungen – sowie der Anspruch, unser Angebot weiter auf einem hohen Niveau zu halten und auszubauen, machen diese Anpassung erforderlich. Gleichwohl wurde bewusst darauf geachtet, die Erhöhung so maßvoll wie möglich zu gestalten, um die Belastung für alle Mitglieder gering zu halten. So stellen wir gemeinsam sicher, dass die AGIS auch in Zukunft lebendig, handlungsfähig und attraktiv bleibt. Die Anpassung tritt zum 01. Januar 2027 in Kraft.

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