Harmonisierungsrichtlinie

Verabschiedet und veröffentlicht

Am 30. März 2026 hat der Rat der Europäischen Union grünes Licht für die Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts gegeben, sie wurde formell durch den Rat angenommen. Das EU-Parlament hatte am 10. März 2026 dem gefundenen Kompromisstext zugestimmt.

Die Richtlinie wurde am 1. April 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am 20. Tag danach in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten haben zwei Jahre und neun Monate Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen.

Ziel der Richtlinie ist es, das materielle Insolvenzrecht der Mitgliedstaaten in wichtigen Fragen zu vereinheitlichen, um so den Binnenmarkt zu stärken.

Die gemeinsamen EU-Vorschriften umfassen daher unter anderem folgende Maßnahmen:

- eine Vereinheitlichung der Anfechtungsregeln,
- verstärkte Möglichkeiten des asset tracing, auch durch besseren Zugang zu nationalen Registern und,
- ein Pre-Pack-Verfahren.

Hier finden Sie den finalen Richtlinientext.

Die ursprünglich vorgesehenen Regelungen zur Abwicklung von kleinen und Kleinstunternehmen ohne Insolvenzverwalter, die u.a. vom DAV kritisiert worden war, ist in die Richtlinie nicht aufgenommen worden.

Einige der nicht in der Harmonisierungsrichtlinie umgesetzten Vorschläge wurden von der EU-Kommission allerdings im gesellschaftlichen Vorschlag zu einem einheitlichen 28. Regime wieder aufgenommen. Der DAV wird zum Regelungsvorschlag Stellung nehmen. Die Stellungnahme zur öffentlichen Konsultation finden Sie hier. Die praktische Bedeutung und Umsetzung der Harmonisierungsrichtlinie ist ein zentrales Thema bei unserem 14. Europäischen Insolvenzrechtstag 2026, der vom 25.-26. Juni 2026 in Brüssel stattfindet.

Programm und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie hier.

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