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Veranstaltung im BMJ
Während auf politischer Ebene in Berlin noch über die neue Regierungskoalition zu verhandeln ist, nutzte das Bundesministerium der Justiz (BMJ) die Übergangszeit, um Vertreter von Verbänden sowie der Länder am 24.02.2025 zu einem persönlichen Austausch zur Digitalisierung des Insolvenzverfahrens einzuladen.
In ihrer Keynote blickte Dr. Heike Neuhaus (BMJ – Abteilungsleiterin R – Rechtspflege) dabei zurück auf die gesetzgeberischen Aktivitäten der letzten Jahre im Insolvenzrecht, die von den Themenfeldern Pandemiebewältigung, Energiekrise, Berufsrecht und Harmonisierungsbestrebungen der EU-Kommission geprägt waren. Dass darüber die Digitalisierung weniger Beachtung gefunden habe, wolle man nun ändern. Digitalisierung bedeute dabei mehr als eine nur technische Anpassung, sondern ermögliche effiziente Prozesse und bedeute im Idealfall eine Erhöhung der Transparenz. So könne eine sichere und schnelle Zusammenarbeit über verlässliche und sichere Kommunikationswege gestaltet werden. Auch im Insolvenzverfahren könnten digitale Versammlungen und Abstimmungen hilfreich sein. Das Gläubigerinformationssystem (GIS) und die digitale Forderungsanmeldung würden bereits genutzt und die gewonnenen Erfahrungen würden in die weiteren Entwicklungen einbezogen. Aus der Innensicht des Ministeriums stellte Dr. Neuhaus fest, dass die Digitalisierung des Insolvenzverfahrens bisher im Schatten der Digitalisierung des Zivilprozesses stehe. Gemeinsam wolle man auf eine ganzheitliche Lösung hinwirken, wobei sie insbesondere die Vertreter der Länder ansprach, auf deren Ebene die notwendigen Strukturen geschaffen werden müssten.
Den aktuellen Stand der Digitalisierung mit einer Einschätzung zu Möglichkeiten und Herausforderungen stellten zunächst RiAG Dr. Stephan Beth aus gerichtlicher sowie RA Henrik Brandenburg aus Insolvenzverwalterperspektive dar. RR Jan Klein (Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen – Referent IT 6) präsentierte den Ansatz eines Minimal Viable Product (MVP) für eine gemeinsame Insolvenzplattform als mögliche Lösung für Deutschland nach belgischem Vorbild. Für die anschließende Diskussion wurde von MR Alexander Bornemann (BMJ – Referatsleiter RA6 – Insolvenz- und Restrukturierungsrecht) und Dr. Hans Arnold (Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen – Referatsleiter IT 6) herausgestellt, dass im ersten Schritt eine Zielbestimmung vorgenommen werden solle, auf welche dann der weitere Prozess auszurichten sei. Insoweit zeigten die überwiegend von den Vertretern der Verbände kommenden Redebeiträge auf, dass die Digitalisierung des Insolvenzverfahrens einerseits ein auf längere Sicht zu betrachtendes Großprojekt bedeute, andererseits aber auch Einzelmaßnahmen identifiziert werden könnten, die kurzfristig umsetzbar wären.
Das Programm wurde ergänzt durch Impulse aus dem BMJ in Form der Vorstellung aktueller Projekte zur weiteren Digitalisierung der Justiz mit Relevanz für das Insolvenzverfahren. Gewährt wurden dabei Einblicke in die Machbarkeitsstudie zur einheitlichen Justizcloud, in den Stand der Digitalisierung im Zivilprozess sowie den Prozess zur Umsetzung der Digitalisierungs-VO (EU) 2023/2844 für das Insolvenzverfahren.
Für den DAV haben wir betont, dass die Digitalisierung auch für das Insolvenzverfahren und die an diesem beteiligten Personen vom Richter und Rechtspfleger über den Insolvenzverwalter bis hin zu den Gläubigern Potentiale bietet, Abläufe schneller, transparenter und zugänglicher zu gestalten. Dabei sollten praktische Erfahrungen aller Beteiligten aus der Vergangenheit einbezogen werden, ohne aber an hergebrachten Verfahrensweisen festzuhalten, wo neue technische Möglichkeiten ganz neue Wege ermöglichen. Ziel müsse eine nutzerfreundliche Gestaltung der technischen Anwendungen und die Vermeidung unnötiger Komplexität und zusätzlicher Bürokratie sein.
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