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Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf zum vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren.
Der DAV hat sich in seiner Stellungnahme Nr. 17/17 zu dem Richtlinienvorschlag COM(2016)723 der Europäischen Kommission zur Einführung eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens und zur Vereinheitlichung der Regelungen zur Entschuldung von Unternehmern geäußert. Die Stellungnahme wurde vom Insolvenzrechtsausschuss unter Mitarbeit der Europagruppe und weiterer GfA-Mitglieder der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung abgegeben.
In der Stellungnahme wird das Konzept der Einführung von Restrukturierungsplänen für Unternehmen zur vorbeugenden Abwendung einer Insolvenz zunächst ohne gerichtliche Beteiligung befürwortet. Allerdings solle das Verfahren auf nationale und EU-weite Konzernsachverhalte ausgeweitet werden. Die Restrukturierungspläne sollten unter der Zustimmung des Schuldners stehen und hinsichtlich der Abstimmung durch die Gläubiger eine obligatorische Mehrheit von 75 % erreichen. Zudem müsse vor Einleitung der Restrukturierungsmaßnahmen für einen Zeitraum von 6 Monaten gewährleistet sein, dass das Unternehmen operativ ertragreich wirtschafte bzw. eine positive Fortführungsprognose bestehe. Der DAV setzt sich zudem für Einsatz eines unabhängigen Restrukturierungsbeauftragten ein. Auch Grundsatz der Gleichbehandlung der Gläubiger müsse weitestgehend beachtet werden.
Einzelheiten zu den Neuerungen hatten wir im Rundbrief 7/2016 zusammengestellt.
Beim 14. Deutschen Insolvenzrechtstag haben sich der Workshop IV mit dem Titel „Der Brüsseler Entwurf eines Restrukturierungsrahmens – Fluch oder Segen?“ und die Podiumsdiskussion am Donnerstag mit den Regelungen des Richtlinienvorschlags und vor allem mit den Auswirkungen auf die deutsche Rechtspraxis befassen.
Eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse des 14. DIT finden Sie hier.
Die Association of European Insolvency Practitioners‘ organizations (EIP) hat ebenfalls eine Stellungnahme zum Richtlinienentwurf abgegeben.
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