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die Insolvenz ist der letzte Grad einer wirtschaftlichen Krise. Das Insolvenzverfahren dient – rechtstechnisch – der Verteilung von Verlusten. Volkswirtschaftlich zweckmäßig ist es, wenn diese Verluste gar nicht erst eintreten. Spätestens, wenn kein Eigenkapital mehr vorhanden ist, muss der Turnaround für das defizitäre Unternehmen eingeleitet werden oder der Marktaustritt erfolgen, damit nicht unbeteiligte Dritte mit vermeidbaren Verlusten aus einer Insolvenzverschärfung belastet werden.
Das Insolvenzrecht ist insoweit – auch – Kollisionsrecht. Es stellt den wirtschaftlichen Rahmen für den Ausgleich dar.
Im kommenden Jahr stehen maßgebliche Weichenstellungen zur Restschuldbefreiung, zum präventiven Restrukturierungsrahmen, zur Evaluierung des ESUG sowie zur Entscheidung berufsrechtlicher Fragen an. Freuen wir uns auf einen offenen Diskurs mit allen Beteiligten, genießen die Adventszeit und starten froh und gesund in ein gutes Neues Jahr und stellen uns den Aufgaben.
Mit den besten Wünschen
Rechtsanwalt Jörn Weitzmann
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung
im Deutschen Anwaltverein
Berlin, den 12. Dezember 2019
Die nächsten Veranstaltungen
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17. Deutscher Insolvenzrechtstag 2020
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Rundbrief vom
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