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Zum 14. Mal richtet die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht & Sanierung im Deutschen Anwaltverein (AGIS), gestaltet durch die Europagruppe, den Europäischen Insolvenzrechtstag in Brüssel aus.
Das Programm bietet sowohl für Praktikerinnen und Praktiker als auch für Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden passende Inhalte und Panels, die lebhafte Diskussionen erwarten lassen.
Berlin, 26. Mai 2026 – Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht & Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) richtet am 25. und 26. Juni 2026 im Stanhope Hotel in Brüssel den 14. Europäischen Insolvenzrechtstag (EIRC) aus. Der Kongress bringt erneut führende Vertreterinnen und Vertreter der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments sowie internationale Expertinnen und Experten aus Anwaltschaft, Wissenschaft, Insolvenzverwaltung, Jurisprudenz und Finanzwirtschaft zusammen.
Rechtsanwalt Daniel F. Fritz, Sprecher der Europagruppe der AGIS, sagt: „Unternehmen sehen sich derzeit europaweit mit tiefgreifenden Transformationsprozessen konfrontiert. Gerade jetzt braucht es verlässliche, praktikable und europäisch gedachte Rahmenbedingungen, die Stabilität schaffen und zugleich Innovation im Europäischen Binnenmarkt ermöglichen. Vor diesem Hintergrund ist unter anderem das von der Kommission vorgeschlagene 28. Regime ein entscheidender Prüfstein, dessen Inhalte es mit den zahlreichen Expertinnen und Experten auf dem EIRC zu diskutieren gilt.“
Eröffnet wird der EIRC von den Vorsitzenden der AGIS Dr. Anne Deike Riewe und Dr. Rainer Eckert.
Im Vorfeld des EIRC betonen sie: „Die europäische Rechtsentwicklung schreitet in hohem Tempo voran. Für die Praxis ist entscheidend, dass neue Instrumente nicht nur politisch gewollt, sondern auch handhabbar sind“, so Dr. Rainer Eckert.
Dr. Anne Deike Riewe führt aus: „Der EIRC schafft den Raum, um diese Entwicklungen kritisch zu begleiten und ihre Auswirkungen auf Unternehmen und Gläubiger europaweit zu beleuchten.“
Ein thematischer Schwerpunkt der Veranstaltung in Brüssel wird die Frage sein, wo Harmonisierung sinnvoll ist – und wo nicht. Im Mittelpunkt steht unter anderem das von der Europäischen Kommission im März vorgelegte 28. Regime, das einen optionalen Rechtsrahmen für eine supranationale Gesellschaft bereithält und in das auch insolvenzrechtliche Regelungen integriert sind.
Daniel F. Fritz betont: „Besonders interessant wird die Frage sein, welche Inhalte – die im Rahmen der Harmonisierungsrichtlinie bewusst herausverhandelt wurden – nun über Umwege im 28. Regime wieder auftauchen. Ich freue mich darauf, diese unterschiedlichen Perspektiven
in unserem ersten Panel gemeinsam zu beleuchten.“ Im Rahmen des Eröffnungspanels mit dem Titel „To harmonize or not to harmonize? That's the question.“ können sich die Teilnehmenden des EIRC auf eine spannende Diskussion freuen, da mit Prof. Dr. Reinhard Bork, Mag. Albert Hannak, Pal Lajos Sziranyi, Prof. Dr. René Repasi und Tomáš Richter ein Gesetzgebungsvertreter, ein amtierender Europaabgeordneter sowie führende Wissenschaftler und erfahrene Praktiker aus mehreren Jurisdiktionen vereint sind und somit die verschiedenen Blickwinkel auf das Thema abdecken werden.
Auch beleuchtet der diesjährige EIRC ein relevantes Zukunftsthema in der Branche: die Digitalisierung im europäischen Insolvenzrecht. Im Rahmen des „Digital Friday“ werden neben der Bewertung digitaler Vermögenswerte insbesondere die Datensicherung und Verwertung von Hardware im Insolvenzverfahren diskutiert. Damit rückt die Veranstaltung die Frage in den Vordergrund, wie Praktikerinnen und Praktiker digitale Infrastruktur – von Servern über Endgeräte bis hin zu Cloud-Daten – rechtssicher sichern, bewerten und verwerten können.
Die herausgegriffenen Themen verdeutlichen das breite thematische Spektrum des diesjährigen EIRC. Teilnehmende haben die Chance auf einen fundierten europäischen Austausch zwischen Praxis, Wissenschaft und Politik.
Ein weiterer Höhepunkt des EIRC ist die Dinnerspeech von Michael Georg Link. Der ehemalige Transatlantik-Koordinator der Bundesregierung und Leiter mehrerer OECD-Wahlbeobachtungskommissionen wird aufzeigen, warum ein starkes europäisches Haus und ein handlungsfähiger Binnenmarkt nicht nur geopolitisch, sondern auch für die Sanierungspraxis von zentraler Bedeutung sind. Die aktuellen sicherheitspolitischen Spannungen und weltweiten Konflikte wirken sich spürbar auf Investitionsentscheidungen, Lieferketten und Energiepreise aus – mit der Folge, dass selbst tragfähige Geschäftsmodelle zunehmend Schwierigkeiten haben, Kapital zu finden.
Alle Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung, soweit sie ihre Anwesenheit (vor- und nachmittags) bestätigt haben. Die Konferenzsprache ist Englisch. Für Journalistinnen und Journalisten ist die Teilnahme kostenlos.
Programm und Anmeldung hier.
Mitglieder der Arbeitsgruppe „Junge Insolvenzrechtler“ sowie Studierende, Referendare und Doktoranden können sich zu einer deutlich reduzierten Teilnahmegebühr anmelden.
Über die Arbeitsgemeinschaft:
Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht & Sanierung (AGIS) im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist ein Zusammenschluss von über 1.400 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, deren berufliches Interesse sich besonders auf das Insolvenzrecht und die Sanierung von Unternehmen richtet. Die Arbeitsgemeinschaft ist seit November 1999 als Arbeitsgemeinschaft im DAV organisiert. Sie ist bundesweit die größte deutsche Vereinigung von Insolvenzrechts- und Sanierungsexperten. Der Deutsche Insolvenzrechtstag, den die Arbeitsgemeinschaft 2004 ins Leben gerufen hat, ist die größte insolvenzrechtliche Veranstaltung in Europa. Darüber hinaus veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft seit 2012 einmal jährlich den Europäischen Insolvenzrechtstag / European Insolvency & Restructuring Congress (EIRC) in Brüssel.
Consilium Rechtskommunikation GmbH
Silvia Ates
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Deutscher Anwaltverein
Pressestelle
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Pressemitteilung vom
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