Wir verwenden Cookies, um die einwandfreie Funktion unserer Website zu gewährleisten und unseren Datenverkehr zu analysieren.
Alternativ können Sie dies auch verweigern.
Die Arbeitsgruppe Zwangsverwaltung veranstaltet am Mittwoch, den 2. April 2025, im JW Marriott Hotel in Berlin wieder ihre Jahrestagung der Zwangsverwalter 2025. Die Teilnehmenden erwarten am Vortag des 22. Deutschen Insolvenzrechtstags (DIT) hochaktuelle Themen aus Wissenschaft, Rechtsprechung und Praxis.
Berlin, 12. März 2025 – Die Arbeitsgruppe Zwangsverwaltung veranstaltet am Mittwoch, den 2. April 2025, im JW Marriott Hotel in Berlin wieder ihre Jahrestagung der Zwangsverwalter 2025. Die Teilnehmenden erwarten am Vortag des 22. Deutschen Insolvenzrechtstags (DIT) hochaktuelle Themen aus Wissenschaft, Rechtsprechung und Praxis.
Peter Depré, Sprecher der Arbeitsgruppe Zwangsverwaltung, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie für Bank- und Kapitalmarktrecht, verweist auf die steigende Relevanz von Zwangsverwaltungen, nachdem das Institut jahrelang ein Schattendasein geführt hatte: „Seit zwei bis drei Jahren steigt die Zahl der Zwangsversteigerungen wieder deutlich – das hat in der Vergangenheit immer dazu geführt, dass nachgelagert auch die Anträge auf Zwangsverwaltungen zunahmen.“
Ein inhaltlicher Schwerpunkt der Jahrestagung wird in diesem Jahr das sogenannte Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz sein. Das im vergangenen Herbst beschlossene Gesetz soll es Kommunen ermöglichen, missbräuchliche Ersteigerungen von Schrottimmobilien zu verhindern. In der Vergangenheit waren solche Immobilien teils von unseriösen Bietern ersteigert, dann aber nicht vollständig bezahlt worden, so dass die Versteigerungen rückabgewickelt wurden. In der Zwischenzeit zogen jedoch die unseriösen Bieter die Mieten ein, ohne die Immobilien ordnungsgemäß instand zu halten. Ob die vom Gesetzgeber erhoffte Eindämmung dieser Praktik durch die neu eingeführte gerichtliche Verwaltung auf Antrag der Kommunen (§ 94a ZVG) eingetreten ist, und wie sich die praktische Umsetzung gestaltet, wird auf der Jahrestagung auf der Grundlage eines Vortrags von Prof. Dipl.-Rpfl. Rainer Goldbach von der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) in Berlin diskutiert.
Außerdem sprechen bei der diesjährigen Ausgabe Prof. Dr. jur. Johanna Schmidt-Räntsch zum Thema „Neuere Rechtsprechung des BGH zur Zwangsverwaltung und ihrem (wohnungseigentumsrechtlichen) Umfeld“ sowie Rechtsanwalt Dr. Friedrich L. Cranshaw zur Fragestellung „Rettungserwerb durch Grundpfandgläubiger – richtig oder falsch?“. Prof. Ulrich Keller, ebenfalls von der HWR, spricht im Anschluss über „Aktuelle Entwicklungen der Rechtsprechung zur Zwangsverwaltung“. Zum Abschluss der Veranstaltung wird Frau Claudia Liebreich vom Bundesministerium der Justiz über „Aktuelles aus dem Ministerium zum ZVG“ referieren.
Neben dem breit gefächerten Weiterbildungsprogramm bietet die Fachtagung im Vorfeld des DIT traditionell auch die Möglichkeit zum fachlichen Diskurs und zum Netzwerken.
Die Programmpunkte sowie weitere Informationen und das Anmeldeformular erreichen Sie über unsere Website: https://www.anwaltakademie-event.de/Zwangsverwalter. Teilnehmende erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO über 6 Zeitstunden.
Über die Arbeitsgemeinschaft:
Die Arbeitsgruppe Zwangsverwaltung ist Teil der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht & Sanierung (AGIS) im Deutschen Anwaltverein. Die Untergruppe ist seit 2003 offiziell organisiert und veranstaltet mit der Jahrestagung der Zwangsverwalter in Berlin jährlich die bedeutendste Fortbildungsveranstaltung für das Fachgebiet.
Consilium Rechtskommunikation GmbH
Maximilian Herke
+49 (30) 20 91 29 - 70
post@consilium.media
Deutscher Anwaltverein
Pressestelle
+49 (30) 72 61 52 - 135
Presse@anwaltverein.de
Pressemitteilung vom
Wir verwenden Cookies, um die einwandfreie Funktion unserer Website zu gewährleisten und unseren Datenverkehr zu analysieren.
Alternativ können Sie dies auch verweigern.