Berlin, 02.06.2021 Mit den Lockerungen der pandemiebedingten Maßnahmen beginnt für viele Unternehmen – besonders in den schwer betroffenen Branchen wie Gastronomie und Einzelhandel – eine entscheidende Zeit. Sie müssen mit Schulden aus Krediten, aber auch Mietrückständen oder Forderungen anderer Vertragspartner umgehen. Gleichzeitig sehen sie sich mit neuem Finanzbedarf für die Wiederaufnahme des Geschäfts oder notwendige Modernisierungsmaßnahmen konfrontiert. Aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) müssen Unternehmer und Geschäftsleiter gerade jetzt die Finanzierung des Geschäfts im Blick behalten und gegebenenfalls neu aufstellen. Belastungen aus der Vergangenheit können andernfalls eine Fortführung verhindern.
Pressemitteilung vom