Mit den Löhnen und Gehältern des Monats September 2022 wird den Erwerbstätigen in Deutschland die Energiekosten- bzw. Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro ausgezahlt werden. Was zu einer finanziellen Entlastung angesichts der stark angestiegenen Energiepreise und insbesondere der Fahrtkosten führen soll, stellt die insolvenzrechtliche Praxis nun vor bislang ungeklärte Herausforderungen im Falle einer privaten Zahlungsunfähigkeit von Anspruchsberechtigten.
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