Pressemitteilung

Air Berlin-Insolvenz: Gläubigerschutz hat Vorrang – zusätzliche Liquidität darf nicht zum Ausgleich von Unternehmensverlusten genutzt werden – Arbeitsgemeinschaft fordert effektive Instrumente zur Verhinderung von Missbrauch –

Medieninfo 1/2018

Berlin. Muss ein Unternehmen, das Anleihen ausgegeben hat, Insolvenz anmelden, gehören die Anleihegläubiger zu den Hauptleidtragenden. Eine Reihe prominenter Insolvenzen der letzten Zeit zeigt das, zuletzt der Fall der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin.

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